Auf unserer Webseite www.pflegefamilien-fairsicherung.de erhalten Sie jetzt unsere Schadenanzeige als pdf-Dokument. Unter „Service“ finden Sie jetzt den Menüpunkt „Schaden“. Dort steht in kurzen Worten beschrieben, wie ein entstandener Schaden gemeldet werden sollte, damit Sie nicht lange auf die Erstattung warten müssen.

 

Die Schadenerstattung kann langwierig werden, wenn dem Versicherer nicht alle Unterlagen vorliegen. Der Versicherer muss zum Wohle der Versichertengemeinschaft entscheiden und prüft aus diesem Grund sorgfältig ob ein Schaden erstattet wird oder nicht. Häufig kommt es zu Schriftwechseln, die ihre Zeit in Anspruch nehmen. Damit möglichst wenig Nachfragen entstehen und Ihr Schadenfall schnell bearbeitet werden kann, benutzen Sie bitte unsere Schadenanzeige und beachten Sie die Hinweise auf der „Schadenseite“.

 

Für den Einzelnen ist es selbstverständlich ärgerlich, wenn ein Schaden nicht abgerechnet wird. Doch nicht erstattungsfähige und trotzdem abgerechnete Schäden kosten unnötiges Geld. Und das muss die Versichertengemeinschaft gemeinsam in Form von höheren Beiträgen aufbringen.

 

 

Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?

 

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche zwischen den versicherten Personen eines Vertrages untereinander.

 

 

Bei der Pflegeeltern Haftpflicht gilt folgende Besonderheit: Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern sind versichert, obwohl sie versicherte Personen eines Vertrages sind. Dies ist in unseren Besonderen Bedingungen geregelt.

 

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden können nicht von einer Privathaftpflichtversicherung und auch nicht von der Pflegeeltern Haftpflicht übernommen werden. Auch Schäden, die im Zusammenhang mit einer Straftat herbeigeführt wurden werden nicht erstattet. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, versichert niemand.

 

Nähere Informationen zu den Ausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Was kaum jemand weiß

 

Eine Haftpflichtversicherung erstattet nicht nur durch Sie entstandene Schäden an Ihrer Stelle, sondern wehrt auch unberechtigte Haftpflichtansprüche für Sie ab. Sie ist im Grunde genommen auch eine Rechtsschutzversicherung zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen Sie.

 

Wenn Sie Fragen zum Thema „Was tun im Schadenfall“ haben, freue ich mich über viele Kommentare. 

 

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