Haftpflicht für Erziehungsstellen
Angestellte oder selbständige Erziehungsstellen haben in der Regel eine private Haftpflichtversicherung. Ganz gleich, ob sie als Erziehungsstelle angestellt oder auf Honorarbasis tätig sind. In der “normalen”, privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden Dritten gegenüber versichert, die durch den Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Familie im Rahmen privater „Freizeitaktivitäten“ verursacht werden. Zur mitversicherten Familie gehören meist auch Pflegekinder. Rechtlich gesehen sind Kinder- und Jugendliche in einer Erziehungsstelle §34 SGB VIII aber “betreute Personen”. Deshalb ist genauestens zu überprüfen, ob die betreuten Kinder zum mitversicherten Personenkreis gehören.
Ist die mitversicherung geklärt besteht Versicherungsschutz gegenüber Dritten. Bei Schäden untereinander leistet die “normale” Haftpflicht nicht. Dabei spricht man von sogenannten Eigenschäden.
Eine zusätzliche Absicherung über das zuständige Jugendamt oder einen Träger muss sorgfältig geprüft werden. Mitunter ist der Versicherungsschutz lückenhaft. Um einen möglichen Versicherungsschutz durch ein Amt oder Ihren Träger prüfen zu können, haben wir ein entsprechende Formular vorbereitet, welches Sie sich hier runter laden können.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie als Erziehungsstelle einen eigenen, umfassenden Versicherungsschutz abschließen.