DIE MARKE
Fairsicherung ® als Marke
Der Begriff Fairsicherung kennzeichnet unsere Dienstleistungen in einzigartiger Weise. Der Begriff Fairsicherung wurde schon sehr früh geprägt und im Jahre 1998 als Marke angemeldet und eingetragen. Das bedeutet, dass niemand ohne Genehmigung diese Kennzeichnung nutzen darf.
Diese Kennzeichnung ist allerdings so attraktiv, dass immer wieder Nachahmer in allen Variationen auftauchen. Die originelle Wortkombination hat bereits von sich aus eine hohe Originalität, die mehrfach von unterschiedlichen Gerichten bestätigt wurde. Durch unsere schon jahrzehntelange Tätigkeit steht der Begriff „Fairsicherung“ aber auch für Vertrauen und Zuverlässigkeit.
Beides – die Originalität des Zeichens und das darin verkörperte Vertrauen – wollen sich Nachahmer und Wettbewerber immer wieder aneignen. Ohne gültigen Lizenzvertrag ist jedoch niemand berechtigt das Kennzeichen zu nutzen und wird im Falle des Verstoßes zunächst von uns (ohne Einschaltung eines Anwaltes) aufgefordert die Nutzung einzustellen und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Dabei verfahren wir relativ großzügig, insbesondere mit Aufbrauch- und Umstellungsfristen. Erst wenn ein Nachahmer sich beharrlich weigert schalten wir unsere Anwälte ein und einigen Fällen kommt es zur Klage. Bisher waren wir stets erfolgreich, wenn es um die Bezeichnung „Fairsicherung“ ging (auch in Abwandlungen wie Fairsichern, Fairsichert und so weiter).
Auf diesem Wege bleibt unsere Marke wertvoll und vertrauenswürdig.
FAIRSICHERUNG ®, FAIRSICHERUNGSLADEN ®, FAIRSICHERN ® sind eingebundene Marken vom Verbund der Versicherungsläden eG ®.