Die Binnenhaftpflichtversicherung soll, wie jede andere Haftpflichtversicherung auch, vor Schadenersatzforderungen schützen, wenn durch eigene Ungeschicklichkeit jemand, z.B. das eigene Pflegekind geschädigt wird. Darüber hinaus schützt sie auch bei Schäden, die das Pflegekind anrichtet. Aber es gibt auch Fälle, wo die Binnenversicherung mit anderen Versicherungen ineinander greift oder wo andere Versicherungen ausschließlich Schäden regulieren.

 

 

Warum sind weitere Versicherungen sinnvoll oder sogar wichtig?

 

In den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind einige Ausschlüsse festgelegt, wann eine Haftpflichtversicherung und somit auch die Binnenhaftpflichtversicherung nicht leistet. So wird beispielsweise bei Glasbruchschäden an Mobiliar- oder Gebäudeverglasung nicht über die Haftpflichtversicherung geleistet, da diese durch eine eigene Glasversicherung abgesichert werden können. In der Glasversicherung ist die Ursache für den Glasschaden unerheblich. Das heißt, dass diese auch dann leistet, wenn der berühmt berüchtigte Fußball durch die Scheibe fliegt. Aufgrund der Versicherbarkeit eines solchen Schadens durch eine Glasversicherung, gilt entsprechende Ausschlussklausel in der Haftpflichtversicherung.

 

Ein anderer Grund liegt bei Mietsachschäden vor. Wenn die Binnenhaftpflichtversicherung als ergänzende Versicherung zu einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, wie bei uns beispielsweise die Binnenversicherung „Paul“, dann sind sogenannte Mietsachschäden über die normale Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

 

Konkret:

Das Pflegekind Bastian schießt beim Fußballspielen auf das Garagentor. Die Garage ist ebenso wie das Haus durch die Pflegefamilie angemietet. Durch das Schießen mit dem Ball bleiben mehrere Beulen im Garagentor zurück.
Geschädigt ist in diesem Fall nicht die Pflegefamilie, sondern der Eigentümer und Vermieter der Garage. Da Mietsachschäden in der Privathaftpflichtversicherung ebenso versichert sind, wie Schäden durch das Pflegekind Dritten gegenüber, ist dies kein Versicherungsfall für die Binnenhaftpflichtversicherung.

 

 

Welche anderen Versicherungen sollten abgeschlossen werden und warum?

 

Es ist empfehlenswert, neben der Privathaftpflichtversicherung auch die privaten Sachversicherungen, wie Glas-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Wenn man zur Miete wohnt, sind Wohngebäude- und evtl. Glasversicherung über den Vermieter abgeschlossen, und Sie zahlen anteilig über die Nebenkosten dafür die Beiträge. Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Vermieter.

 

Selber abschließen müssen Sie die eigene Hausratversicherung. Wohngebäude- und Hausratversicherung sichern Hab und Gut unter anderem bei Schäden durch Leitungswasser oder Feuer ab. Als ein Leitungswasserschaden zählt beispielsweise, wenn beim Einlassen der Badewanne das Wasser überläuft und dadurch in der übrigen Wohnung das Laminat in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Sachversicherungen auf einem aktuellen Stand sind. Zum einen sind heutzutage in solchen Verträge nicht mehr der Zeitwert versichert, wie in der Privathaftpflichtversicherung, sondern der Wiederbeschaffungswert. Zeitwert heißt, dass Gegenstände aufgrund von Alter und Abnutzung an Wert verlieren und im Schadenfall nur der geringere Wert als Schaden anerkannt wird. In der Haftpflichtversicherung ist dies die Regel, da laut Rechtsprechung nur der tatsächliche Schaden ersetzt werden muss. Bei den eigenen Sachversicherungen geht es allerdings darum, dass meine beschädigten oder zerstörten Sachen in gleichwertiger Ausstattung wiederbeschafft werden können.

 

Zum anderen ist es ratsam, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit möglichst umfangreich zu versichern. Früher war es Standard, dass bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ein Schaden nur anteilig nach der Schwere der groben Fahrlässigkeit bezahlt wurde. Inzwischen sind solche Schäden zwar zu 100% versichert, allerdings häufig nur bis zu einer festgelegten Summe. Diese bewegt sich häufig zwischen einigen wenigen Tausend Euro, bis hin zur vollen Versicherungssumme. Auch hier sollten Sie Ihre Verträge regelmäßig prüfen, ob sich nicht auch besseres findet. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem eBook „7 Tipps für die Sicherheit“.

 

Unser Rat an Sie: machen Sie es wie mit Ihrem Auto. Alle zwei Jahre bringen Sie dieses zum TÜV, um zu sehen, ob es noch sicher ist. Prüfen Sie also alle paar Jahre spätestens auch, ob Ihre Versicherungen neben der Binnenhaftpflichtversicherung noch die optimale Sicherheit bietet.

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