Pflegeeltern erhalten, neben anderen Leistungen, Zuschüsse zu einer abgeschlossenen Renten- und Unfallversicherung. Die Zuschüsse belaufen sich aktuell bei der Unfallversicherung auf bis zu 137,13,-€ jährlich und bei der Rentenversicherung auf bis zu 1800,-€ jährlich. Das für Pflegeeltern grundsätzlich dieser Anspruch besteht, ist im § 39 SGB VIII geregelt. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Aufwendungen, nach dem Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung und hängt zusätzlich von Entscheidungen des Jugendamtes ab.

 

 

In den letzten Jahren entscheiden sich immer mehr Jugendämter, den Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu folgen. Die letzte abgegebene Empfehlung hat der Deutsche Verein am 13.11.2012 in einem Rundschreiben an die Jugendämter in Baden-Württemberg und an den Landesverband Pfad e.V. mit folgendem Inhalt abgegeben:

 

„….Außerdem empfiehlt der Deutsche Verein auch die auf 137,13 € gestiegenen Jahresbeiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für versicherungspflichtige Pflegepersonen als Orientierungswert für die Erstattung von Beiträgen zur freiwilligen Unfallversicherung von Pflegeeltern zugrunde zu legen. Von einer Erhöhung der hälftigen Erstattung von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung wird abgesehen, so dass es bei der Empfehlung von 40,00 € Erstattungsbetrag bleibt.“

 

 

Die Zuschüsse für Pflegeeltern in der Praxis

 

Altersvorsorge

 

Der „angemessene Umfang“ einer Altersvorsorge wird von den Jugendämtern unterschiedlich verstanden. Pflegeeltern erhalten auf jeden Fall die Hälfte zum Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell (2013) für freiwillige Mitglieder 79,60 €. Folglich haben Pflegeeltern Anspruch auf einen Zuschuss von monatlich 39,80 €.

 

Im Rahmen von freiwilligen Leistungen zahlen Jugendämter in der Region Aachen bis zu 150,-€. Nutzen Sie diese Förderung und sichern Sie sich eine Zusatzrente.

 

Tipp: Senden Sie unser kostenloses Formular „Statusanfrage“ an Ihr zuständiges Jugendamt und erfahren Sie, wie hoch Ihr Zuschuss ist.

 

Statusformular_anfordern

 

 

Um die Zuschüsse zu erhalten, müssen Pflegeeltern eine Rentenversicherung abschliessen und beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Erstattung stellen. Die Aufwendungen müssen dem Jugendamt nachgewiesen werden.

 

 

Unfallversicherung

 

Bei der Unfallversicherung erhalten Pflegeeltern nach unseren Erfahrungen Zuschüsse zwischen 79,00 € und 137,13 €. Anders als bei den Zuschüssen zur Rentenversicherung, wird hier der komplette, nachgewiesene Beitrag erstattet. Pflegeeltern haben somit die Möglichkeit, sich kostenfrei gegen das finanzielle Risiko eines Unfalls abzusichern.

 

 

Haftpflichtversicherung

 

Die Haftpflichtversicherung (speziell die Binnenversicherung) für Pflegeeltern wird offiziell nicht bezuschusst. In der Praxis erleben wir jedoch immer wieder, dass Jugendämter den Beitrag zur Binnenversicherung übernehmen.

 

 

Welcher Pflegeelternteil erhält die Zuschüsse?

 

Hier scheint es so zu sein, dass die meisten Jugendämter mittlerweile den Empfehlungen des Deutschen Vereins folgen:

Je Pflegekind erhält ein Pflegeelternteil die Zuschüsse.

Ausnahme: Bei der Unfallversicherung kann der Beitrag für beide Pflegeeltern-Teile genutzt werden.

 

 

Service

 

Wir haben ein Formular für Pflegeeltern entwickelt, um Ihnen das Thema Versicherungen so angenehm wie möglich zugestalten.Senden Sie unser Formular „Statusanfrage“ an Ihr zuständiges Jugendamt. Neben den Zuschüssen und deren Verteilung, erfahren Sie auch Ihren aktuellen Versicherungsstatus. Auf unserer Internetseite finden Sie sogar ein vorgefertigtes Anschreiben.

 

Statusformular1.0

 

Tipp: Senden Sie das ausgefüllte Formular an uns zurück und erhalten Sie unverbindlichund bequem per E-Mail Ihre individuellen Angebote für Pflegeeltern.

 

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