Unsere Haftpflichtversicherung für Pflegestellen nach §34 SGB VIII geht an den Start. Immer wieder wurden wir gefragt, ob die Binnenhaftpflicht auch für Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften gemäß §34 SGB VIII möglich ist. Bisher mussten wir differenzieren, ob die SPL’s angestellt oder selbständig, also auf Honorarbasis, gearbeitet haben. Dieses Problem ist jetzt gelöst.
Gemeinsam mit der Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VvaG (GVO) haben wir ein Versicherungskonzept entwickelt, das speziell auf die Belange von SPL’s ausgerichtet ist. Die Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg wurde mehrfach von Stiftung Warentest und Ökotest geprüft und für ihre guten Versicherungsbedingungen ausgezeichnet. So zeichnete Finanztest die Privathaftpflichtversicherung der GVO im Test 09/2012 als eine der besten Angebote am Markt aus.
Das Besondere dabei – Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern sind wie gewohnt versichert. Bei Sachschäden des Pflegekindes übernehmen die Pflegeeltern lediglich einen kleinen Selbstbehalt von 100 € je Schadenfall. Besonderheiten, die uns wie gewohnt vom Markt abheben:
- Schäden durch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren bis zu 100.000 €
- Versicherungsschutz für Kinder mit Behinderung bis 100.000 €
- vollwertige Privathaftpflichtversicherung mit umfangreichen Leistungen inklusive
- Pflegekinder müssen nicht namentlich benannt werden
Die Versicherung kann ohne Verbandszugehörigkeit durch Pflegestellen einzeln abgeschlossen werden. Inhalt der Pflegeeltern Haftpflicht SPL ist die Berufs- und Privathaftpflichtversicherung inkl. 2 Pflegekinder. Der Beitrag liegt bei jährlich 143,70 € und für erhöht sich ab dem 3. Pflegekind um 23,80 € je Pflegekind.
Da die Privathaftpflicht Bestandteil des Vertrages ist, benötigen Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung nicht mehr. Die meisten Versicherer bei Abschluss einer Berufshaftpflicht bereit, die PHV vor Vertragsablauf zu beenden. Dadurch wird eine teure Doppelversicherung vermieden. Wir helfen Ihnen hier natürlich gerne weiter.
Kinder- und Jugendhilfeträger können die Versicherung als Gruppenvertrag abschließen. In diesem Fall gilt die Binnenhaftpflicht als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflichtversicherung der Pflegefamilien. Je Pflegefamilie werden 65,45 € berechnet. Zusätzlich wird je betreutem Pflegekind ein Zusatzbeitrag von 7,14 € erhoben. Bei Gruppen über 30 bzw. 100 Familien können interessante Rabatte gewährt werden.
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo, wir haben Interesse am Abschluss der Haftpflichtversicherung, die Pflegekinder und Kinder unter sieben berücksichtigt. Wir arbeiten seit Jahren als Bereitschaftspflegefamilie und betreuen wechselnde Kinder zwischen 0 und vier Jahren.
Vielen Dank
Hallo anlahr
Bereitschaftspflegefamilien können und sollten die Binnenversicherung abschließen. Um zu klären, welches unserer Produkte für Sie passend ist, schicken Sie uns kurz eine Email mit Ihren Kontaktdaten an info@pflegefamilien-fairsicherung.de.
Grundsätzlich haben wir die Binnenversicherung sowohl für Pflegefamilien entwickelt, die über das Jugendamt betreut werden, als auch für Pflegestellen §34, die durch Kinder- und Jugendhilfeträger betreut werden. Nähere Informationen lassen wir Ihnen gerne zukommen.
Bin sehr interessiert an der Haftpflichtversicherung,da wir einen Behindertes Kind in Pflege haben.
Liebe Susanne,
senden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten an info@pflegefamilien-fairsicherung.de. Sie erhalten dann umgehend ein Angebot inkl. aller notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Versicherung.