Pflegeeltern werden von Ihrem Jugendamt mit einem Zuschuss zum Beitrag einer Altersvorsorge unterstützt. Dieser Zuschuss beträgt  monatlich mindestens 39,80 €. Vorraussetzung ist, dass sie selbst einen Beitrag in gleicher Höhe leisten. Dies ist im  Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) geregelt. Dieses Gesetz führte zu Veränderungen im 8. Sozialgesetzbuch.

 

 

§ 39 SGB VIII Absatz 4:

„Die laufenden Leistungen sollen auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gewährt werden, sofern sie einen angemessenen Umfang nicht übersteigen. Die laufenden Leistungen umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Sie sollen in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden, soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. (…)“

 

Bezüglich der angemessenen Alterssicherung haben die Jugendämter unterschiedliche Ansichten. Wie bereits oben erwähnt beträgt der monatliche Zuschuss mindestens 39,80 €. Das sind 50% vom Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung, welcher aktuell 79,60 € beträgt. Den Mindestbeitrag der GRV als Bemessungsgrundlage zu wählen, ist eine Empfehlung des Deutschen Verein für öffentlich und private Vorsorge e.V. Dennoch zahlen einige Jugendämter Ihren Pflegeeltern auf freiwilliger Basis einen deutlich höheren Zuschuss.

 

So lange es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Angemessenheit der Höhe des Beitrages gibt, wird es weiterhin unterschiedliche Zuschüsse geben. Pflegeeltern werden individuell bei Ihren Jugendämtern anfragen müssen. Ein Formular zur Anfrage bei Ihrem Jugendamt finden Sie hier.

 

 

Voraussetzungen der Pflegeeltern Rente

 

Wie auch bei der Höhe des Zuschusses fehlt hier eine konkrete gesetzliche Regelung. Ist eine kapitalbildende Lebensversicherung ein angemessenes Instrument für die Alterssicherung und somit zuschussfähig? Aufgrund unterschiedlicher Meinungen einer Pflegemutter und des Jugendamtes kam es zum Rechtsstreit.

 

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes stellt eine kapitalbildende Lebensversicherung keine angemessene Alterssicherung im Sinne von § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII dar, es sei denn, der Versicherungsvertrag enthält einen Verwertungsausschluss. Denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Vertrag vor Rentenbeginn aufzulösen und somit stünde das Geld nicht mehr zur Alterssicherung zur Verfügung. Das gesamte Urteil finden Sie hier.

 

Da es sich um eine Alterssicherung mit öffentlichen Mitteln handelt, lehnt das Gericht die zuschussfähige Vorsorge an die gesetzliche Rentenversicherung an. Demnach müsste der Vorsorgevertrag eine lebenslange Rente vorsehen und Harz IV-Sicher sein. Die angesparten Beiträge dürften bei Tod vor Rentenbeginn nicht verloren sein und die Rente darf frühestens zum 62. Lebensjahr beginnen.

 

Pflegeeltern werden auch hier das zuständige Jugendamt befragen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein. Dazu können Sie ebenfalls das bereits oben angebotene Formular nutzen.

 

 

Welche Pflegeeltern werden gefördert?

 

Pflegeeltern, die dauerhaft ein Pflegekind betreuen und Pflegeeltern, die sich für die Bereitschaftspflege entschieden haben erhalten Zuschüsse zur Altersvorsorge.  Aber auch Tagespflegeeltern können Zuschüsse erhalten. Dies ist ebenfalls beim zuständigen Jugendamt zu erfragen.

 

 

Empfohlene Vorgehensweise

 

1. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Jugendamt, welche Voraussetzungen ein Altersvorsorgevertrag erfüllen muss und wie hoch die Förderung ist. Nutzen Sie unser dafür entwickeltes Formular „Statusanfrage“. Sie finden es hier.

 

2.Entscheiden Sie sich für ein Vorsorgeprodukt, welches die Anforderungen Ihres Jugendamtes erfüllt. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Angebot der Pflegeeltern Rente anzufordern. Wir garantieren die Einhaltung der Förderkriterien aller Jugendämter.

In_einer_Minute_Angebot

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

 

3. Beantragen Sie die den Vorsorgevertrag, für den Sie sich entschieden haben. Eine Bestätigung in Form eines Versicherungsscheins oder einer Versicherungspolice erhalten Sie in der Regel in Kurzer Zeit.

 

4. Reichen Sie eine Kopie des Versicherungsscheins bei Ihrem Jugendamt ein und beantragen Sie formlos die hälftige Übernahme des Beitrags.

 

5. Der Zuschuss wird in der Regel zusammen mit dem Pflegegeld gezahlt.

 

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel? Dann nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion oder das Kontaktformular.

 

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo
    ihr Bestellformular zur Anfrage für das Jugendamt funktioniert nicht.
    Gilt die Bezuschussung für die Zeit, in der man in Elternzeit zuhause ist oder für die ganze Zeit der Pfleg.
    Gruß J. Baylor-Fricke

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.