Heute habe ich im Forum Pflegeeltern.de einen Beitrag bzw. eine Antwort auf das Thema (Binnen)Haftpflicht für Pflegeeltern geschrieben. Diesen habe ich dann noch in das Forum für Pflegekinder und Pflegeeltern kopiert. Damit sich die wichtigen Informationen weiter verbreiten, veröffentliche ich den Beitrag auch hier in unserem Pflegeeltern Blog.

 

 

Hallo liebe Pflegeeltern,

 

meist wird über den Fall diskutiert, dass das PK einen Schaden anrichtet. Das Außenverhältnis ist meist über das Jugendamt oder die normale PHV abgesichert. Das Innenverhältnis kann über eine spezielle Pflegeeltern Haftpflicht abgedeckt werden. Berücksichtigt bitte den Fall, dass ihr als Pflegeeltern dem Kind einen Schaden zufügt.

 

Beispiel: Ihr wickelt das Kind und das Telefon klingelt, es schellt an der Tür oder andere Kinder verlangen lautstark nach Euch. Ihr seid kurz abgelenkt und das Kind fällt vom Wickeltisch. Jetzt sagt ihr vielleicht, dass Euch das nicht passiert. Aber es gibt diese Fälle und das ein oder andere mal bleiben lebenslange Folgeschäden bestehen. Jetzt können Regressforderungen der Sozialversicherungen oder Schadenersatzforderungen der leiblichen Eltern auf Euch zukommen.

 

Eure PHV zahlt den Schaden nicht, da es sich um das Innenverhältnis handelt. Das Jugendamt darf (wenn es wollte) den Schaden nicht übernehmen. Dazu gibt es bereits einige Urteile.

 

Wenn ihr keine spezielle Absicherung habt, zahlt ihr unter Umständen ein Leben lang.

 

Was viele nicht wissen: Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen Euch ab. Ihr habt in diesem Fall quasi auch eine Art Rechtsschutz. Und das alles für 56,-€ pro Jahr.

 

Wir erhalten viele Anfragen, wozu eine spezielle Pflegeeltern Haftpflicht notwendig ist. Bei den Beratungsstellen wird vermutlich nicht auf das oben beschriebene Risiko hingewiesen bzw. ist auch dort nicht bekannt.

 

 

Folgende Anbieter gibt es derzeit:

 

Heinrich Hoppe GmbH
Jahresbeitrag: 37,72 € + bestehende Privathaftpflicht
http://www.pflegeelternrente.de/cms/front_content.php?idcat=105&lang=1&client=1
bitte genau prüfen, ob der Versicherungsschutz ausreicht, da Kinder unter 7 bzw. 18 Jahre nicht versichert sind)

 

Allianz (wird über den Aktivverbund Berlin angeboten)
Jahresbeitrag 63,72 € + bestehende Privathaftpflicht
http://www.aktivverbund.de/index.php?option=com_content&task=view&id=28&Itemid=48
(auch hier genau prüfen, ob der Versicherungsschutz ausreicht, da Kinder unter 7 bzw. 18 Jahre nicht versichert sind)

 

Fairsicherungsladen Bochum GmbH
Jahresbeitrag 55,93 € + bestehende Privathaftpflicht
oder
Jahresbeitrag 119,- € Privathaftpflicht inklusive
Jahresbeitrag 72,59 € (125 € Selbstbehalt) Privathaftpflicht inklusive
http://pflegefamilien-fairsicherung.de/versicherungen_fuer_pflegeeltern/haftpflichtversicherung/
(umfangreichster Versicherungsschutz)

 

Herzliche Grüße

 

Sven Janner

 

Ich würde mich freuen, wenn Pflegeeltern, Jugendämter und Beratungsstellen bei der Aufklärung über das bestehende Risiko mithelfen, da es für einen so geringen Jahresbeitrag beseitigt werden kann. 

4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Sehr geehrter Herr Janner,
    wieso sind Kinder unter 7 bzw. 14 Jahren nicht versichert?
    Eine Altersgrenze 14 Jahre hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
    Bei den unter 7-jährigen besteht für die Eltern bzw die Versicherung keine Pflicht zum Schadenersatz es sei den es ist bei der Haftpflichtversicherung explizit so geregelt.

  • Hallo Reinisch,
    hier liegt ein Versehen vor. Es muss heißen bis zum 18. Lebensjahr. (habe ich berichtigt) Verletzt die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht nicht, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen, sofern das Kind unter 7 Jahre alt bzw. deliktunfähig ist. Diese Altersgrenze gilt im privaten Bereich. Im Strassenverkehr sind es 10 Jahre. Bis zum 18. Lebensjahr kann eine Deliktunfähigkeit vorliegen. Diese richtet sich im Einzelfall nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seiner Einsichtsfähigkeit, der Gefährlichkeit der Beschäftigung, der örtlichen Umgebung etc.

    Der Grund, weshalb diese Leistung in der PHV enthalten sein soll:
    Wenn es die Nachbarn sind, die geschädigt sind, haben die Schadenverursacher meist das Bedürfnis, den Schaden zu begleichen, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

  • Gute Aufklärung, die schnell über das Wesentliche informiert. Gerade die unvorstellbarsten Momente passieren, wenn man nicht versichert ist.

  • Wirklich sehr wichtig, was hier beschrieben wird. Würde dringend raten, immer auch eine ZUsatzversicherung für diese Fälle abzuschließen!

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