Warum Erziehungsstellen Haftpflicht?
Angestellte oder selbständige Erziehungsstellen haben in der Regel eine private Haftpflichtversicherung. Ganz gleich, ob sie als Erziehungsstelle angestellt oder auf Honorarbasis tätig sind. In der “normalen”, privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden Dritten gegenüber versichert, die durch den Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Familie im Rahmen privater „Freizeitaktivitäten“ verursacht werden. Zur mitversicherten Familie gehören meist auch Pflegekinder. Rechtlich gesehen sind Kinder- und Jugendliche in einer Erziehungsstelle §34 SGB VIII aber “betreute Personen”. Deshalb ist genauestens zu überprüfen, ob die betreuten Kinder zum mitversicherten Personenkreis gehören.
Ist die mitversicherung geklärt besteht Versicherungsschutz gegenüber Dritten. Bei Schäden untereinander leistet die “normale” Haftpflicht nicht. Dabei spricht man von sogenannten Eigenschäden.
Eine zusätzliche Absicherung über das zuständige Jugendamt oder einen Träger muss sorgfältig geprüft werden. Mitunter ist der Versicherungsschutz lückenhaft. Um einen möglichen Versicherungsschutz durch ein Amt oder Ihren Träger prüfen zu können, haben wir ein entsprechende Formular vorbereitet, welches Sie sich hier runter laden können.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie als Erziehungsstelle einen eigenen, umfassenden Versicherungsschutz abschließen.

Schäden durch das Pflegekind
Schäden durch das Pflegekind sind in der Regel über das Jugendamt abgesichert. Manche Jugendämter haben hierfür eine Versicherung abgeschlossen, andere Ämter treten selber für Schäden ein. In den meisten Fällen gilt die Absicherung aber erst für Pflegekinder über 7 Jahre. Schäden durch deliktunfähige Pflegekinder, also Pflegekinder unter 7 Jahren, werden meist nicht erstattet. Auch Pflegekinder mit Behinderung sind überwiegend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Info: Grundsätzlich besteht keine Pflicht für den (Amts-)Vormund, eine Versicherung abzuschließen. Anders ist dies bei Pflegekindern zu sehen, die bereits früher als gewalttätig aufgefallen sind. Hier muss der Träger eine Versicherung abgeschlossen haben. |
Schäden durch die Pflegestelle
Kommt das Pflegekind durch die Pflegestelle zu Schaden, z.B. wenn das Pflegekind in einem kurzen Moment der Unaufmerksamkeit der Aufsichtsperson vom Wickeltisch krabbelt, so können die Pflegestellen in Regress genommen werden, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Das Risiko für Pflegestellen ist also nur schwer abschätzbar. Aus diesem Grund ist die Pflegestellen Haftpflicht zu empfehlen, weil diese bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungsschutz bietet. Darüber hinaus wehrt sie unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.
Das Besondere an der Pflegestellen Haftpflicht
Wesentlicher Bestandteil unser Haftpflicht Gruppenversicherungen ist die Binnenhaftpflicht. Sie tritt für Sach- oder Personenschäden ein, die zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind entstehen können. Bei Sachschäden gilt ein obligatorischer Selbstbehalt von 100 €. Besonders wird der Versicherungsschutz dadurch, dass deliktunfähige Kinder (also Kinder unter 7 Jahren) bis zu 100.000 € mitversichert sind. Das ist die derzeit höchste Versicherungssumme für deliktunfähige Kinder am deutschen Versicherungsmarkt.Gleiches gilt auch für Kinder mit einer (geistigen) Behinderung.
Neben den Schäden im Innenverhältnis, bietet die Versicherung aber auch Schutz bei Schäden gegenüber Dritten. Speziell die Schäden durch deliktunfähige Kinder sind bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen gar nicht oder nur sehr unzureichend versichert, sodass die Gruppenversicherungen hier einen wichtigen Baustein beinhalten. Prinzipiell gilt zwar, dass der Geschädigte in diesem Fall keine Ansprüche geltend machen kann, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, aber gerade bei Schäden in der Nachbarschaft, kann „Paragraphenreiterei“ schnell die Stimmung belasten, sodass die Erstattung des Schadens hier vorgehen sollte. Die weiteren umfangreichen Leistungen lassen sich der Leistungsübersicht entnehmen, die Sie bei unseren Produktunterlagen finden.
Wichtig ist, dass die Gruppenversicherung als Excedentendeckung, also als Ergänzungsschutz, gilt. Das bedeutet, dass die versicherten Pflegeeltern und Pflegestellen über eine separat abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung verfügen müssen. Sollten sie diese noch nicht haben, muss diese mit Beginn der Gruppenversicherung abgeschlossen werden. Für diesen Fall bieten wir über den jeweiligen Versicherer günstige Angebote an. Neben der günstigen Versicherungsprämie, ist auch eine mögliche Schadenabwicklung noch leichter und somit schneller.
Die Pflegestellen Haftpflicht bietet deutschlandweit den besten Versicherungsschutz und ist exklusiv bei uns erhältlich. Dies verdanken wir der Zusammenarbeit mit der Ostangler Brandgilde VVaG, die unter anderem für ihren Privathaftpflichttarif “Exklusiv Fair play” von Finanztest mit “Sehr gut” bewertet wurde. Anders als bei anderen Rahmenabkommen, die durch unterschiedliche Verbände und Vereine geschlossen wurden, brauchen Sie keine weitere Versicherung.
Die Pflegestellen Haftpflicht ist eine vollwertige Privat- und Berufshaftpflichtversicherung mit integrierter Binnenversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung gilt dabei unabhängig, ob die Pflegestelle bzw. SPL auf Honorarbasis arbeitet oder beim Träger angestellt ist. Eine Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband ist nicht erforderlich.
Neben der Binnenversicherung, bietet unsere Pflegestellen Haftpflicht weitere Besonderheiten:
• Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder bis zu 100.000 €
• Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder bis zu 100.000 €
• Ehrenamtstätigkeiten
• Tagesmutter bi 6 betreute Kinder
• Forderungsausfalldeckung bereits ab 1,- €
• Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Dingen bis 100.000 €
• Schlüsselverlustrisiko
• u.v.m.
Die Pflegestellen Haftpflicht ist eine vollwertige Berufs- und Privathaftpflichtversicherung. Wie bereits erwähnt, benötigen Sie keine weitere Privathaftpflichtversicherung mehr. Entscheiden Sie sich für unsere Pflegestellen Haftpflicht, so können Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung meist ohne Frist kündigen. Die meisten Versicherer akzeptieren eine außerordentliche Kündigung Ihrerseits, da die Pflegestellen Haftpflicht einen wichtigen beruflichen Versicherungsschutz beinhaltet, den Ihnen Ihr Privathaftpflichtversicherer nicht bieten kann.
Das kostet die Pflegestellen Haftpflicht – ab 149,94 € jährlich
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Mit den folgenden Formularen können Sie kostenfrei und unverbindlich ein individuelles Angebot anfordern. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.