Wesentlicher Bestandteil unser Haftpflicht Gruppenversicherungen ist die Binnenhaftpflicht. Sie tritt für Sach- oder Personenschäden ein, die zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind entstehen können. Bei Sachschäden gilt ein obligatorischer Selbstbehalt von 100 €. Besonders wird der Versicherungsschutz dadurch, dass deliktunfähige Kinder (also Kinder unter 7 Jahren) bis zu 100.000 € mitversichert sind. Das ist die derzeit höchste Versicherungssumme für deliktunfähige Kinder am deutschen Versicherungsmarkt.Gleiches gilt auch für Kinder mit einer (geistigen) Behinderung.
Neben den Schäden im Innenverhältnis, bietet die Versicherung aber auch Schutz bei Schäden gegenüber Dritten. Speziell die Schäden durch deliktunfähige Kinder sind bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen gar nicht oder nur sehr unzureichend versichert, sodass die Gruppenversicherungen hier einen wichtigen Baustein beinhalten. Prinzipiell gilt zwar, dass der Geschädigte in diesem Fall keine Ansprüche geltend machen kann, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, aber gerade bei Schäden in der Nachbarschaft, kann „Paragraphenreiterei“ schnell die Stimmung belasten, sodass die Erstattung des Schadens hier vorgehen sollte. Die weiteren umfangreichen Leistungen lassen sich der Leistungsübersicht entnehmen, die Sie bei unseren Produktunterlagen finden.
Wichtig ist, dass die Gruppenversicherung als Excedentendeckung, also als Ergänzungsschutz, gilt. Das bedeutet, dass die versicherten Pflegeeltern und Pflegestellen über eine separat abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung verfügen müssen. Sollten sie diese noch nicht haben, muss diese mit Beginn der Gruppenversicherung abgeschlossen werden. Für diesen Fall bieten wir über den jeweiligen Versicherer günstige Angebote an. Neben der günstigen Versicherungsprämie, ist auch eine mögliche Schadenabwicklung noch leichter und somit schneller.
Die Pflegestellen Haftpflicht bietet deutschlandweit den besten Versicherungsschutz und ist exklusiv bei uns erhältlich. Dies verdanken wir der Zusammenarbeit mit der Ostangler Brandgilde VVaG, die unter anderem für ihren Privathaftpflichttarif “Exklusiv Fair play” von Finanztest mit “Sehr gut” bewertet wurde. Anders als bei anderen Rahmenabkommen, die durch unterschiedliche Verbände und Vereine geschlossen wurden, brauchen Sie keine weitere Versicherung.
Die Pflegestellen Haftpflicht ist eine vollwertige Privat- und Berufshaftpflichtversicherung mit integrierter Binnenversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung gilt dabei unabhängig, ob die Pflegestelle bzw. SPL auf Honorarbasis arbeitet oder beim Träger angestellt ist. Eine Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband ist nicht erforderlich.
Neben der Binnenversicherung, bietet unsere Pflegestellen Haftpflicht weitere Besonderheiten:
• Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder bis zu 100.000 €
• Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder bis zu 100.000 €
• Ehrenamtstätigkeiten
• Tagesmutter bi 6 betreute Kinder
• Forderungsausfalldeckung bereits ab 1,- €
• Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Dingen bis 100.000 €
• Schlüsselverlustrisiko
• u.v.m.
Die Pflegestellen Haftpflicht ist eine vollwertige Berufs- und Privathaftpflichtversicherung. Wie bereits erwähnt, benötigen Sie keine weitere Privathaftpflichtversicherung mehr. Entscheiden Sie sich für unsere Pflegestellen Haftpflicht, so können Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung meist ohne Frist kündigen. Die meisten Versicherer akzeptieren eine außerordentliche Kündigung Ihrerseits, da die Pflegestellen Haftpflicht einen wichtigen beruflichen Versicherungsschutz beinhaltet, den Ihnen Ihr Privathaftpflichtversicherer nicht bieten kann.