Vor kurzem hat mich eine Pflegefamilie kontaktiert und wollte wissen, wer für die Mehrkosten einer Zahnspange aufkommt.

Weil ich die Frage nicht beantworten konnte, habe ich mit Verbänden und Jugendämtern gesprochen. Wie sich herausstellt, gibt es keine einheitliche Regelung, ob und in welcher Höhe diese Kosten als Sonderausgaben den Pflegeeltern erstattet werden. Zum einen sind die Regelungen von Kreis zu Kreis unterschiedlich und auch die Behandlungskosten sind sehr individuell.

 

Fakt ist, jedes zweite Kind leidet an einer Zahn- und /oder Kieferfehlstellung. Eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange ist dann in den meisten Fällen unumgänglich. Die Kosten für eine Zahnspange liegen je nach Aufwand, Material und Technik zwischen 2.000 und 6.000 Euro.

 

Ob die Krankenkasse die Kosten für eine Spange übernimmt, hängt von dem Behandlungsbedarf ab. Dieser wird in kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingestuft und vom Kieferorthopäden ermittelt. Die KIG 1-2 stellen eine leichte Fehlstellung fest. Die Krankenkasse sieht in diesen Indikationen einen rein optischen Behandlungsbedarf und übernimmt keine Leistungen.

 

Eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung liegt in den KIG 3-5 vor und die Kasse übernimmt bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr die Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Dabei müssen 20% der Gesamtkosten während der Behandlung selbst getragen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden diese von der Kasse wieder erstattet.

 

Die Techniker Krankenkasse hält dazu sehr detaillierte Informationen auf ihrer Internetseite vor. Schauen Sie HIER.

 

Hochwertige privatärztliche Leistungen wie Kunststoff- und Keramikbrackets oder unsichtbare Schienentherapien, die einen besseren Tragekomfort bieten oder schnellere Therapieerfolge versprechen, müssen selbst übernommen werden. In vielen Fällen ist aber auf Grund der Schwere der Fehlstellung eine höherwertige Therapie unumgänglich.

 

Darüber hinaus ist das Kariesrisiko bei Spangenträgern deutlich erhöht und die Pflege der Zähne ist enorm wichtig. Die Kassen übernehmen die professionelle Zahnreinigung, die Glattflächenversiegelung vor bekleben der Brackets und die Fissurenversiegelung nicht oder nur zu geringen teilen.

 

Schnell kommt zwischen 1000,- und 2000,- Euro Eigenanteil zusammen, für die die gesetzliche Kasse nicht aufkommt. Die Pflegeeltern beantragen dann die Übernahme der Mehrkosten beim Jugendamt. Das Jugendamt wiederum nimmt Kontakt mit der Kasse auf. Sollte dort keine Lösung gefunden werden, kann ggf. mit dem Zahnarzt über eine alternative, günstigere Behandlungsmethode gesprochen werden.

 

Fragen sie bei Ihrem Jugendamt nach, wie und in welcher Höhe diese Sonderausgaben erstattet werden.

 

Bestimmt lassen sich die Behandlungskosten senken, wenn eine vermeintlich schlechtere Therapie gewählt wird. Die Kosten tragen letztendlich die Pflegekinder selbst. Schließlich bleibt ihnen ein bestmöglicher Therapieerfolg verwehrt.

 

Die Mehrkosten im Rahmen der Kieferorthopädie und Zahnbehandlung können durch eine Zahnzusatzversicherung abgesichert werden. Doch nur von wenigen wird in KIG 1-2 überhaupt und in KIG 3-5 in ausreichender Höhe geleistet.

 

Der Zeitpunkt für den Abschluss eines solchen Vertrages sollte gut gewählt sein. Die Versicherer vereinbaren eine Wartezeit, in denen keine Leistungen erstattet werden und begrenzen in den ersten Jahren die Maximalerstattung. Zudem sind bei Antragstellung Gesundheitsangaben zu beantworten. Liegt bereits eine Fehlstellung vor oder wurden Behandlungen angeraten, werden die Leistungen für diese Erkrankung ausgeschlossen oder der Antrag wird abgelehnt.

 

Zahnzusatzversicherungen, die diese Leistungen übernehmen, kosten zwischen 10 und 15 Euro im Monat.

 

Wenn Sie Ihrem Pflegekind die bestmögliche Kieferorthopädiemaßnahme ermöglichen und den Eigenanteil nicht aus dem Ersparten zahlen möchten, zeigen wir Ihnen, welche Tarife sich für die Absicherung eignen.

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