Pflegeeltern benötigen eine Haftpflichtversicherung, die auch bei Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern leistet. Dies sind Schäden im Innenverhältnis und solche Schäden erfordern eine sogenannte Binnenhaftpflichtversicherung.

Eine „normale“ Haftpflichtversicherung leistet für verursachte Schäden Dritten gegenüber. Eigene Schäden und Schäden zwischen versicherten Personen untereinander, also auch zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern, sind in einer privaten Haftpflichtversicherung bedingungsgemäß ausgeschlossen. Denn die Familienmitglieder sind über ein und denselben Vertrag versichert. Rechtlich gesehen ist der Versicherungsnehmer Verursacher und Geschädigter zugleich. Da die gesetzliche Haftpflicht bei Eigenschäden nicht greift, ist eine Leistung an Mitversicherte auch grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Für Pflegeeltern kann dieser Ausschluss sehr teuer werden. Wird ein Pflegekind durch eine Unachtsamkeit der Pflegeeltern dauerhaft geschädigt, so werden unter Umständen lebenslange Rentenzahlungen fällig. Durch Abschluss unserer Binnenhaftpflicht können Sie die finanziellen Folgen dieses Risikos abwenden.

 

 

Die Binnenhaftpflicht

 

Die Binnenhaftpflicht ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes einer privaten Haftpflichtversicherung für Pflegeeltern. Sie erstattet Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern. Wenn Sie die speziell von uns entwickelte Haftpflichtversicherung (Tarif Maximilian) abschliessen, ist die Binnenversicherung im Versicherungsschutz enthalten. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit einen zusätzlichen Vertrag (Tarif Paul) zu Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings müssen Sie zwei Verträge bezahlen und haben im Schadenfall zwei Ansprechpartner. Unsere Empfehlung: Tarif Maximilian

 

 

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Produktunterschiede unserer Tarife Maximilian und Paul

 

In der folgenden Tabelle haben wir die grundlegenden Unterschiede unserer Tarife für Sie gegenüber gestellt. Wenn Sie Fragen dazu haben, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der rechten Seite.

 

 

 

Produktunterschiede1.1

 

 

 

 

 

 

Die Pflegeeltern Haftpflicht ist einzigartig

 

In Deutschland gibt es eine Hand voll Versicherer, welche eine Binnenhaftpflicht anbieten. Zum Teil abzuschliessen durch die Pflegeeltern selbst oder als Gruppenvertrag durch das Jugendamt. Allerdings gibt es kein uns bekanntes Angebot mit so umfangreichen Leistungen und Möglichkeiten, wie es bei unseren Tarifen Maximilian und Paul der Fall ist. Deliktunfähige Kinder und Kinder mit Behinderung sind meist nicht versichert. Die Versicherungssummen für Sachschäden im Innenverhältnis sind ausgeschlossen oder sehr gering. Die Beiträge werden meist je Pflegekind und nicht je Pflegefamilie erhoben.

Prüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Wenn Sie über das Jugendamt versichert sind, fragen Sie dort nach Ihrem Versicherungsschutz. Um Ihnen die Abfrage zu erleichtern, haben wir ein Formular für Sie vorbereitet, welches Sie unter Service -> Formulare finden.

 

 

 

Wer kann die Pflegeeltern Haftpflicht abschliessen?

 

Die Pflegeeltern Haftpflicht kann direkt von Pflegeeltern, aber auch als Gruppenvertrag vom Jugendamt oder einem anderen Träger abgeschlossen werden.Durch den Abschluss der Pflegeeltern Haftpflicht sind Sie vor den finanziellen Folgen dieser Schäden geschützt. Prüfen Sie unser Angebot speziell für Pflegeeltern.

 

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