Pflegefamilien Haftpflicht über das Jugendamt

Die Haftpflichtversicherung für Pflegefamilien – die sogenannte Binnenversicherung – kann auch von Jugendämtern und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe für die betreuten Pflegefamilien abgeschlossen werden. Bei der Art und Dauer der Hilfen wird nicht zwischen Dauerpflege, Kurzzeitpflege oder Bereitschaftspflege unterschieden.

Die Leistungsträger erhalten besondere Gruppenkonditionen und vermitteln bestehenden und angehenden Pflegefamilien ein hohes Maß an Sicherheit. Als Pflegefamilie erkundigen Sie sich am besten direkt bei ihrem Jugendamt bzw. ihrem Träger, ob unsere Binnenhaftpflichtversicherung für Sie bereits über einen Gruppenvertrag abgesichert ist.

Ihr individuelles Angebot

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